Allgemeine Mietbedingungen
(Auszug aus dem Kurprospekt)
Wangerooge ist ein Nordseeheilbad und Badeort.
Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken dienenden Einrichtungen wird eine Kurtaxe erhoben. Die Kurtaxe ist von jedem Gast bei der Kurverwaltung zu entrichten. Genaue Informationen über den Kurbeitrag finden Sie auf der Internetseite der Kurverwaltung Wangerooge.
Eindeutige schriftliche Vereinbarungen schützen den Gast und den Vermieter vor späterem Ärger. Daher wird folgendes vereinbart:
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Wohnung schriftlich bestätigt wurde.
2. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag des Mietpreises ist (soweit in der Buchungsbestätigung nicht anders aufgeführt) 10 Tage vor Bezug der Wohnung auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen
3. Wird die angemietete Wohnung später als am vereinbarten Tage bezogen bzw. vor Ende der vereinbarten Mietzeit verlassen gilt folgendes: Der Abschluss des umseitigen Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Nimmt der Gast die bestellte Wohnung nicht zum vereinbarten Termin in Anspruch, so ist er dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Schadenersatz beträgt 90% des Wohnungspreises. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme durch den Mieter, die freigestellte Wohnung soweit wie möglich anderweitig zu vermieten, wobei er berechtigt ist, einen geeigneten Mieter für die Wohnung zu suchen und den daraus erzielten Erlös abzüglich eventuell entstandener Kosten mit der zu zahlenden Schadenersatzsumme zu verrechnen. In diesem Zusammenhang wird der Mieter auf den eventuellen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.
4. Etwaige Schäden in der Wohnung sollten dem Vermieter unmittelbar nach Bezug der Wohnung mitgeteilt werden. Vom Gast verursachte Beschädigungen können dem Gast vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.
5. Die Wohnung darf nur von den im Vertrag genannten Personen genutzt werden. Eine Nutzung von anderen oder mehr als im Vertrag genannten Personen – und sei es auch für nur eine Übernachtung – ist nicht statthaft.
6. Das Mitbringen von Haustieren ist in den vom Vermieter dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Wohnungen gestattet. Das Mitbringen von Haustieren muss vom Gast beim Vermieter vorher angemeldet und vom Vermieter bestätigt werden.
7. Das Anschließen von elektrischen Geräten innerhalb der Wohnung (außer Zahnbürste, Rasierapparat, Haarfön etc.) bedarf der Zustimmung des Vermieters.
8. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht die bestellte Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss dem Vermieter die Wohnung wieder (sofern nicht anders vereinbart) ab 10.00 Uhr besenrein übergeben werden. Der Vermieter führt nach Abreise des Gastes eine Wohnungskontrolle durch, um etwaige Schäden oder starke Verschmutzungen aufzunehmen. Der Vermieter hat das Recht, die vom Gast verursachten Schäden und starke Verschmutzungen in Rechnung zu stellen bzw. gleichwertigen Ersatz zu verlangen.